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Bestattungsinstitut - ein professioneller Partner in Zeiten der Trauer

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Wenn es einen Sterbefall gibt, ist das Beerdigungsinstitut normalerweise die erste Anlaufstelle für Hinterbliebene. Bestatter beraten während dieser ersten schweren Zeit und können somit eine fast unverzichtbare Stütze sein.

Denn die Bestattung muss innerhalb eines sehr kurzen Zeitraumes organisiert und etliche Formalitäten geregelt werden. Hinterbliebene stehen meistens allein vor dieser unbekannten und oft schwierigen Aufgabe. Ausführliche Gespräche mit dem beauftragten Bestatter von Bestattung EX-YU GmbH, klären den Ablauf und welcher Anteil der Aufgaben von wem erledigt werden soll.

Bei einem Bestattungsinstitut handelt es sich um ein Dienstleistungs-Unternehmen. Zu dessen Leistungen zählen unter anderem Überführungen von Verstorbenen und deren Aufbahrung sowie hygienische Versorgung. Die Aufbahrung des Leichnams kann entweder im Bestattungsinstitut selbst oder externen Räumlichkeiten wie beispielsweise der Friedhofskapelle stattfinden.

Das Bestattungsinstitut nimmt den Hinterblieben normalerweise auch die Organisation/Ausstattung der Trauerfeier ab. Falls dies nicht erwünscht ist, sollten Ideen und Wünsche sowie der Ablauf mit dem Bestatter vorher abgesprochen werden. In der Trauerhalle können zum Beispiel ein Foto des/der Verstorbenen mit den Lieblingsblumen oder auch persönliche Gegenstände in die Gestaltung miteinbezogen werden. Persönliche Worte von Freunden und/oder Familie sind ebenfalls eine Art der Abschiednahme.

Bestatter sind zudem eine zentrale Institution, in der die benötigten Fremdleistungen koordiniert werden. Das Institut übernimmt zum Beispiel die gesamte Kommunikation und geht in Vorleistung. Somit begleichen Hinterbliebene letztendlich nur eine komplette Rechnung an das Bestattungsinstitut. Unter Fremdleistungen fallen zum Beispiel Friedhofs-/Krematoriumsgebühren sowie der Blumen-/Grabschmuck.

Neben den Leistungen für Verstorbene ist es auch möglich, über einen Bestatter persönliche Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Dies bedeutet, dass bereits zu Lebzeiten mit dem gewünschten Bestattungsinstitut die Gestaltung der eigenen Beerdigung festgelegt wird. Dies kann unter anderem die Grab-/Bestattungsart und den bevorzugten Friedhof beinhalten. Bestimmte Vorgaben, die der Versorgungsvertrag umfassen soll, existieren nicht. Die individuellen Wünsche können somit präzise oder auch nur grob umrissen vereinbart werden.

Normalerweise wird im Rahmen dieses Vertrages ein Treuhandkonto eröffnet, das die Kosten der gewünschten Bestattung abdeckt. Dieses Konto ist wichtig und schützt Verbraucher zum Beispiel vor Insolvenz oder Ableben des Bestatters. Alternativ können Interessierte eine Sterbegeld-Versicherung als Bestattungs-Vorsorge abschließen, die monatlich einen bestimmten Betrag erfordert. Exklusive Wünsche lassen sich durch eine Bestattungs-Verfügung festlegen.

Die Kosten für ein Bestattungsinstitut variieren natürlich je nach Leistungsumfang und Art der Bestattung. Normalerweise sind Feuerbestattungen kostengünstiger als Erdbestattungen. Letztere orientieren sich an den kommunalen Friedhofsgebühren. Da für ein Urnengrab weniger Fläche benötigt wird, sind Feuerbestattungen günstiger. Der Sarg für Letztere ist üblicherweise ebenfalls günstiger, denn das Material muss keine schwere Erdlast tragen.

Noch günstiger ist eine anonyme Feuerbestattung. Hierbei ist auch vorteilhaft, dass die regelmäßige Grabpflege entfällt. Durch die Anonymität ist außerdem keinerlei Kennzeichnung oder Grabschmuck gestattet.


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