Hilfe bei der Suche nach dem besten Bestattungshaus

« Zurück zur Startseite

Feuerbestattung - als Bestattungsform nicht mehr wegzudenken

posted am

Die Bestattungskultur hat sich in Deutschland in den letzten Jahrzehnten deutlich verändert. Vor einigen Jahrzehnten noch war die mit christlichen Abschiedsritualen verbundene Erdbestattung, die Bestattung des toten Körpers der/des Verstorbenen in einem Sarg, in der Erde eines Friedhofs, noch gesellschaftlich durchgängig und im hohen Maße akzeptiert. Der Wandel der Bestattungskultur ging u. a. einher mit der Abschaffung der gesetzlichen Sargpflicht und der Tatsache, dass Sterbegeldzahlungen an Hinterbliebene von Krankenkassen nicht mehr gezahlt wurden. Nach und nach rückte eine andere Art der Bestattungsmöglichkeit in das gesellschaftliche Bewusstsein: die Feuerbestattung. Das Denken, die Einstellungen "rund um das Thema Bestattung" lösten sich immer mehr vom Traditionellen, der zunehmende gesellschaftliche Zuspruch zu Feuerbestattungen stellt rückblickend eine deutliche Zäsur in der deutschen Bestattungskultur dar. Während die Katholische Kirche ihr generelles Verbot der "Leichenverbrennung" erst in den 1960er aufgehoben hatte, wurden bereits in vorgeschichtlichen Kulturen die Leichen der Verstorbenen eingeäschert.

Je nach geografischer Lage wurde die Asche in besonderen Urnen aufbewahrt oder an Land oder auf dem Wasser verstreut. In Mitteleuropa war das Einäschern und die Aufbewahrung der Asche in Urnen in der Zeit von etwa 1250 - 750 v. Chr. weit verbreitet. Auch in der griechischen Antike wurden Brand-/Feuerbestattungen, vorzugsweise in wohlhabenden gesellschaftlichen Kreisen, praktiziert, ebenso in der römischen Antike. Mit der Verbreitung des Christentums verschwand dann die Feuerbestattung immer mehr. Die Zusammenhänge sind nicht abschließend geklärt. Wirkungsvoll waren aber auf jeden Fall das Verbot der Feuerbestattung durch die Katholische Kirche und auch ein Erlass Karl des Großen, mit dem dieser im Jahre 786 das Verbrennen von Toten untersagte und als einzig zulässige Bestattungsart die Erdbestattung (Körperbestattung)erlaubte.

Das erste Krematorium in Deutschland wurde in Gotha 1878 eröffnet. In den Jahren zuvor wurde die "Leichenverbrennung" unter hygienischen und ökonomischen Aspekten diskutiert. Bürgerinnen und Bürger, die das Einäschern befürworteten, schlossen sich in Vereinen und Verbänden zusammen und sorgten mit ihrem gemeinsamen Auftreten dafür, dass Feuerbestattungen und die Aufbewahrung der menschlichen Asche in Urnen immer mehr "gesellschaftsfähig" wurden. So wurde dann das zweite deutsche Krematorium 1891 in Heidelberg, das dritte 1892 in Hamburg eröffnet. Gesetzlich waren Feuerbestattungen zu der Zeit allerdings noch nicht; dies erfolgte erst in der Zeit des Nationalsozialismus im Jahr 1934. Die damaligen Regelungen wurden in der Folge zu einem großen Teil in die Bestattungsgesetze der Bundesländer übernommen. Die heutige Wahlfreiheit der Bestattungsart ermöglicht einen individuelleren Umgang mit Bestattung, Tod, Trauer. Hier sei das Stichwort Kolumbarium (Grabeskirche) genannt. Nicht zu vergessen: die gesellschaftliche Öffnung hin zur Feuerbestattung hat auch die Spanne der Bestattungskosten erheblich geweitet. Das "Geschäft mit dem Tod" ist vielfältiger geworden.

Wenn Sie weitere Informationen zu Feuerbestattungen wünschen, können Sie Seiten wie beispielsweise von der Bestattung Stögerer GmbH besuchen.


Teilen